Gefährdungsbeurteilung

Als Aufzugsbetreiber gelten Sie im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitgeber und Ihr Aufzug als Arbeitsmittel. Wenn Sie diesen anderen zur Benutzung überlassen, müssen Sie für dessen Sicherheit sorgen.

Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Erkennung und Bewertung der Gefährdungen, die von Ihrem Lift für dessen Benutzer ausgehen können. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung, Aktualisierung oder Erweiterung einer solchen Gefährdungsbeurteilung. Hierbei beziehen wir sowohl physische Komponenten als auch relevante Bereiche der Cybersicherheit mit ein.

Im Schadensfall müssen Sie eine aktuelle und vollständige Gefährdungsbeurteilung nachweisen können, um zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Sofern gewünscht unterbreiten wir Ihnen selbstverständlich gerne Angebote über die Abstellung gegebenenfalls festgestellter Mängel.