Notruf und Monitoring
Trotz gründlicher Wartung, kann es passieren, dass Ihr Aufzug einmal stecken bleibt. Kommt es hierbei zu einem Personeneinschluss, ist eine rasche Befreiung unabdingbar.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet jeden Betreiber dazu, seine Aufzüge mit einem Notrufsystem auszustatten und dessen Funktion regelmäßig zu kontrollieren. Die von uns eingesetzten Systeme erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und können auf unsere 24/7 besetzte Notrufzentrale aufgeschaltet werden – damit Sie sich im Ernstfall um nichts kümmern müssen.
Neben der Notrufaufschaltung besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Fernüberwachungssystem in Ihren Aufzug zu integrieren. Dieses kann zum Beispiel dabei helfen, Störungen frühzeitig zu erkennen, bevor diese zum tatsächlichen Ausfall der Anlage führen. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welches Konzept für Ihren Lift das Beste ist.

